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Wie effizient ist die Arbeitsvermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit ?

Hier gelangen Sie zu einem Beispiel

Quelle ZDF Reporter Sendung vom 25.03.2010

Link

Hier gelangen Sie zum CountDown des Vermittlungsgutscheins

24.10.2009

NA ALSO GEHT DOCH !!!!


Auszug aus dem neuen Koalitionsvertrag :


7.1. Arbeitslosenversicherung und Bundesagentur für Arbeit

 Effizienzsteigerung bei den Arbeitsmarktinstrumenten

 

Wir stehen für eine effektive und effiziente Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitslose dabei unterstützt, rasch wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden. Denn unser Ziel der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist es, Arbeitssuchende erfolgreich in Beschäftigung zu vermitteln. Das gilt insbesondere auch für diejenigen Arbeitssuchenden, die spezifische Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt haben und einen großen Bedarf an Qualifizierung und Weiterbildung aufweisen. 

Die Arbeitsmarktinstrumente der Arbeitsverwaltung müssen mit dieser Maßgabe auf den Prüfstand gestellt werden. Wir wollen die Vielzahl der bestehenden Arbeitsmarktinstrumente deutlich reduzieren. 
Unser Ziel ist es, vor Ort ein hohes Maß an Ermessenspielraum – kombiniert mit einem wirksamen Controlling – zu erreichen und dadurch die Integration in den Arbeitsmarkt entsprechend den regionalen Bedingungen deutlich zu verbessern. 

Die Koalition wird deshalb Voraussetzungen dafür schaffen, dass neue Lösungsansätze wie z. B. die „Bürgerarbeit“ oder marktgerecht ausgestaltete Vermittlungsgutscheine ab Beginn der Arbeitslosigkeit erprobt werden können.

 

Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu mehr Wachstum und Beschäftigung sowie zur Stabilisierung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung. Wir begegnen den Sorgen vieler Menschen vor Abstieg und Überforderung, indem wir marktgerechte Arbeitsplätze fördern statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Das Prinzip des „Förderns und Forderns“ bleibt Maßstab unseres Handelns.

 

 

10.Juli 2009

Hier die Antwort auf die geltende GA- VGS der Bundesagentur für Arbeit im PDF Format.

(zum öffnen benötigen Sie den Kostenlosen Acrobat Reader)


Kartellamtbrief.pdf

05 Januar 2009 

                                                Vermittlungsgutschein wird weiter attackiert !!!



Zunächst die Fakten in einer Kurzübersicht:

In Deutschland werden lediglich max. 33% aller offenen Arbeitsstellen der Bundsagentur für Arbeit gemeldet.
Eine Meldeverpflichtung über offene Arbeitsplätze  für Arbeitgeber gibt es nicht !!!! *

                                                                        - UND DAS IST GUT SO !!!!

Die 33 % der gemeldeten offenen Arbeitsstellen beinhalten unter anderem auch eine Vielzahl von Jobangeboten bei Zeitarbeitsfirmen die deren Tarifverträgen unterliegen.

( Mindestlohn 6,36 €/ Std.(Ost), ständig wechselnde Einsatzorte, Einsatz auch unterhalb der persönlichen Qualifikation, kurze Kündigungsfrist, Zahlung nur bei Arbeitseinsatz etc.).

67 % aller offenen Arbeitsstellen sind also bei der Bundsagentur für Arbeit überhaupt  nicht bekannt.

Eine Vielzahl der offenen Arbeitsstellen sind oftmals folglich nur einer PRIVATEN ARBEITSVERMITTLUNG bekannt - und werden auch nur durch diese in Verbindung mit dem einstellenden Unternehmen besetzt.

Grundlage vieler privater Arbeitsvermittlungen ist der Vermittlungsgutschein - und dieser wird ständig mehr und mehr durch die Bundesagentur für Arbeit attackiert, und das obwohl der Gesetzgeber diesen Vermittlungsgutschein ausdrücklich wollte.

                                         UND SIE ??? - Bleiben "Amtsgewollt" auf der Strecke ?


ALG I Kunden haben einen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins wenn u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt werden: 

Mindestens 8 Wochen "ARBEITSLOS" nicht arbeitsuchend.
Dauerhafter Leistungsbezug durch die Bundesagentur für Arbeit.

ALG II Kunden (Hartz IV Kunden ) besitzen generell keinen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines. Es handelt sich um eine KANNLEISTUNG der örtlich zuständigen Kommune.

Optierende Kommunen können für den privaten Arbeitsvermittler - schier unerträgliche Bedingungen an die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines stellen . ( U.a. verlängerter Zahlungsmodus etc.).


                                                                Negativ ausgedrückt:

Keinen Anspruch auf die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins haben z.B. ALG II Empfänger wenn

- der Ehepartner/ Lebensgemeinschaften  über „genügend“ Einkommen des Partners verfügt.
                                                            
                                                                  oder ALG I Empfänger 

- die gerade erst arbeitslos geworden sind.

                                     oder beide Gruppen - also ALG I und ALG II Empfänger

- die in keinem Leistungsbezug bei der Bundesagentur für Arbeit oder einer ARGE stehen

 
                                        Die Bedeutung des Vermittlungsgutscheines für Sie:



Kein Vermittlungsgutschein - keine Stelle  - welche durch einen- oder von einem- privaten Arbeitsvermittler exklusiv angeboten wird.


Bedeutet für Sie: KEIN ZUGANG ZU Zig- Tausenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen – und das obwohl Sie vielleicht Bestens qualifiziert wären.

                      Wir nennen das schlicht DISKREMINIERUNG PUR !!!

        ES MUSS DRINGEND GEPRÜFT WERDEN OB DAS GESETZLICH ÜBERHAUPT ZULÄSSIG IST !!!


Was ist zu tun ?

Vollkommen zu Recht fordert der Bundesverband der privaten Arbeitsvermittler (BVVA e.V.)  das endlich ein konstruktiver Dialog zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den privaten Arbeitsvermittlern zum Thema Vermittlungsgutschein angeschoben wird.

Die nunmehr durch die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte neue GA VGS vom 20.11.2008 welche als Geschäftsanweisung zur Durchführung des Vermittlungsgutscheinsverfahrens an die Geschäftsstellen der Bundesagenturen für Arbeit bei Ihnen vor Ort zu verstehen ist  -stellt einen offensichtlichen Affront gegenüber den privaten Arbeitsvermittlern dar den es mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen gilt.

( Link:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A044-Vermittlungshilfen/Publikation/pdf/GA-VGS.pdf
)


         Der Gesetzgeber wollte den Vermittlungsgutschein und damit den Zugang von Arbeitslosen 
         zur privaten, individuellen und erfolgsorientierten  Arbeitsvermittlung 
- und nun diese GA VGS ?

 

Jeder halbwegs normale Arbeitsvermittler in Deutschland wird sich an in der GA VGS aufgeführten Grundsätze der privaten Arbeitsvermittlung per Vermittlungsgutschein halten, welche u.a. keine zusätzliche Gebührenerhebung bei  Verwendung des VGS durch den Arbeitslosen, keine Benachteiligung eines VGS Inhabers bei der 
Stellenbesetzung, Zustimmung zum Verfahren der Zahlungsmodalitäten durch die Bundesagentur für Arbeit (nach 6 – wöchiger Beschäftigung Auszahlung der 1 Tranche des VGS und nach 6 monatiger Beschäftigung die Auszahlung der 2 Tranche des VGS). Usw. usw. vorsehen.


   Wie der VGS aus unserer Sicht besser verwendet werden könnte – 
                          und damit endlich sein Ziel erreicht:


1. Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins vom ersten Tag der
    Arbeitslosigkeit an.

2. Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins für alle ALG II
    Empfänger – auch bei jungen Erwachsenen unter 25 Jahren die keine Leistung der
    BA oder Arge beziehen.

3. Rechtsanspruch der privaten Arbeitsvermittlung gegen die Bundesagentur für Arbeit /
   ARGE zur pünktlichen und zeitnahen Zahlung der Vermittlungsprämie aus dem
   Vermittlungsgutschein innerhalb von maximal 2 Wochen – besser 10 Arbeitstagen)

4. Einführung einer gestaffelten Prämie die sich am späteren NETTO Einkommen des
    Arbeitslosen orientiert.

Beispiel: Arbeitslose unter 50 Jahren

Netto - Einkommen                                          Prämie

> 401,- < 500,-€                                             1.000,- €
> 501,-   bis 1000,-€                                      1.500,- €
> 1001,- bis 1200,- €                                     1.800,- €
> 1201,- bis 1400,-                                      2.000,- €
> 1401,- bis 1600,- €                                     2.200,- €
> 1601 – Ultimo                                              2.500,- €



Beispiel: Arbeitslose über 50 Jahre

Zuschlag von 200,- € je Lebensjahr auf die obigen Prämien

5. Abschaffung der Beinhaltung der MwSt bei Vermittlungsgutscheinen.
     Erstens weil nicht erkennbar ist welcher "Mehrwert" entsteht, zweitens weil die "Bruttoausstellung"
     nicht die zusätzlichen Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit als Staatsorgan anzeigt.

6. Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens im Allgemeinen ( Vordruckanpassung )

7. Freier Zugang für Arbeitslose zur privaten Arbeitsvermittlung auf der Grundlage des
    Wegfalls des Vermittlungsmonopols der Bundesagentur für Arbeit von 2002.
    D.H. Deutlicher Hinweis der Bundesagentur für Arbeit  auf die Berechtigung
    zur Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines.


8. Bundeseinheitliche Regelungen auch für die Kommunen (ARGE n) und die optieren
    Kommunen.

9. Zahlungsanspruch der privaten Arbeitsvermittlung gegenüber dem Arbeitslosen bei
    objektiv festgestellter Selbstverursachung des Arbeitsplatzverlustes beim neu vermittelten
    Arbeitgeber. ( Beispiel Trunkenheit bzw. Diebstahl am Arbeitsplatz etc.)

10. Private Arbeitsvermittler sollten bei der BA endlich wie normale Arbeitgeber behandelt
      werden, denn letztlich handeln wir für die Arbeitgeberbetriebe.

11. Stärkung des Wettbewerbes durch eine zentrale Bewerberdatenbank unabhängig von der Bundesagentur für 
      Arbeit oder einer Arge.


*(Quelle: http://www.duisburgweb.de/AgenturArbeit/okt2007.htm)

 

März 2009   

                                       Präsentieren und Job finden - unsere Antwort auf die "Wirtschaftskrise"...

Zunehmend stellen wir fest, dass es "Arbeitslosen" seitens der öffentlichen Verwaltung schwerer und schwerer gemacht wird in einen  Job vermittelt zu werden, der ein "überlebensfähiges" Einkommen realisieren kann. 

Klar, Jobs und Vollbeschäftigung für einen Stundenlohn von oftmals weniger als 6,-€  das können insbesondere die öffentlichen Verwaltungen gut vermitteln. Auch eine Vermittlung in Zeitarbeit ist bei den öffentlichen Verwaltungen eine beliebte Alternative.

ABER ist eine solche Vermittlung für Sie sinnvoll ???

Aus diesem Grunde haben wir uns entschlossen, Ihnen unsere vollständige Dienstleistungspalette zu einem erschwinglichen Preis zugänglich zu machen. 

Im Rahmen unserer Frühjahrsoffensive werden die ersten 100 Klientenprofile KOSTENLOS veröffentlicht !

Es bleibt dabei: Inhaber von Vermittlungsgutscheinen der Bundesagentur für Arbeit bzw. einer Arge werden auch weiterhin vollkommen Kostenlos von uns bedient. 
Unsere vollständige Dienstleistungspalette steht Ihnen jederzeit zur freien Verfügung.

Alle anderen Klienten, also auch diejenigen, die sich entweder in einer Transfergesellschaft befinden oder diejenigen die sich noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, oder auch diejenigen die einen 400,-€ Minijob suchen können ab sofort unseren elektronischen Vermittlungsservice nutzen und sich damit bei einer Vielzahl von potentiellen Arbeitgebern individuell, dauerhaft  und persönlich präsentieren. (Auch ohne ein "Monster" zu sein....)


Erstellen Sie sich schnellstmöglich Ihr eigenes Präsentationsblatt und schon steht einer Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis nach Ihren persönlichen Vorstellungen nichts mehr im Wege.



Wie ???? - Klicken Sie einfach auf die Schaltfläche.

 

Die Technische Dokumentation finden Sie hier:

Systembeschreibung 



Übrigens: Die Kosten in Höhe von einmalig 65,- € zur Erstellung und Führung eines Präsentationsblattes können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden - und die von den öffentlichen Verwaltungen geforderten Nachweise über Ihre EIGENEN Bemühungen werden Ihnen amtssicher von unserem System zur Verfügung gestellt!!! 

 








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