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Frage Kurz /Ausführlich




     Warum Quickjob24.de - was bietet mir das ?

Leistungsvergleich allgemein
Leistungsvergleich mit Arbeitsagentur.de  (neues Fenster)
Leistungsvergleich mit Monster.de (neues Fenster)
Leistungsvergleich mit Jobscout24.de (neues Fenster)
Leistungvon Quickjob24.de (neues Fenster)

Vermitteln Sie ausschließlich Arbeitslose ? Vermitteln Sie Jedermann ?
Nehmen Sie Vermittlungsgutscheine - den so genannten (VGS) 
der  Bundesagentur für Arbeit an ?
Kümmern Sie sich dabei um die  notwendigen Formalitäten ?
Beantragen Sie alle dem  Arbeitssuchenden
zustehenden Fördermittel ?
Vermitteln Sie auch Personen, die KEINEN Vermittlungsgutschein der Bundesagentur vorlegen können ?
Welche Kosten entstehen für Arbeitssuchende ? Welche Kosten entstehen für Arbeitgeber ?
Bei Ihnen werden so viele kostenlose Leistungen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer bzw. Arbeitssuchende angeboten, dass ich mich fragen muss wovon Sie Ihr Unternehmen denn aufrecht erhalten können. Wer trägt die Kosten der Vermittlung ?
Wann werden Ihre Erfolgshonorare fällig ? Was passiert, wenn ich trotz aller Bemühungen nicht vermittelt werden kann ?
Muss ich in einem solchen Fall bezahlen ? Wann kann ich Sie kontaktieren ?
Sind Sie eine klassische Zeitarbeitsfirma ? Nehmen Sie arbeitsrechtliche Beratung vor ?
Achten Sie auf das Zustandekommen ordentlicher Arbeitsverträge ?  Was bedeutet bei Ihnen Datenschutz ?
Mitteilungen an die Bundesagentur / Was teilen Sie mit ? AGB-Auszug: Thema Terminvereinbarungen

 

Frage

Antwort

Vermitteln Sie ausschließlich Arbeitslose ? (zurück)

Selbstverständlich nicht ! 

Immer mehr Arbeitgeber entscheiden sich dazu  uns als Personalberatung einzusetzen und melden uns Ihre offenen Stellen. Es besteht also oftmals ein Auftrag, Sie unter Tausenden von Bewerbern zu finden. 

Für den Arbeitgeber gestaltet sich die Zusammenarbeit mit uns als rationell und vertrauensvoll, weil wir sein Unternehmen kennen und genau wissen welche Anforderungen er an sein Personal stellt.

Folglich können  wir Sie bereits auch im Vorfeld einigen potentiellen Arbeitgebern vorstellen - z.B. dann, wenn Sie trotz  bestehendem festem Arbeitsverhältnis bereits erkennen, dass Sie mittelfristig von Arbeitslosigkeit betroffen sein werden, Sie einfach ein neues berufliches Umfeld anfixieren, oder sich beruflich verändern möchten. (zurück)

Vermitteln Sie Jedermann ? (zurück)

Prinzipiell ja, 

jedoch mit der Einschränkung, dass wir uns unsere Klienten sorgsam auswählen. 

Wir haften gegenüber den Arbeitgebern mit unserem Namen und möchten und  können unseren guten Ruf nicht verlieren bzw. auf `s Spiel setzen. 
(zurück)

Nehmen Sie Vermittlungsgutscheine - den so genannten (VGS) der  Bundesagentur für Arbeit an ? (zurück)

Ja  (zurück)

Kümmern Sie sich dabei um die  notwendigen Formalitäten ? (zurück)

Ja  (zurück) 

Beantragen Sie alle dem  Arbeitssuchenden
zustehenden Fördermittel ? (zurück)

Ja.
Für den Arbeitgeber bedeutet das, dass er auch Mitarbeiter vorgestellt bekommen kann, welche staatlich subventioniert werden.
U.a. Überbrückungsgelder,  Beihilfen, Fördermittel.

Für den Arbeitssuchenden beantragen wir falls erforderlich u.a. Bewerbungskostenbeihilfe,  Wiedereingliederungsmaßnahmen uvm. 

(zurück)

Vermitteln Sie auch Personen, die KEINEN Vermittlungsgutschein der Bundesagentur vorlegen
 können ? 
(zurück)

Selbstverständlich ja.

DAS IST DAS "REGELGESCHÄFT"            
(zurück)

Welche Kosten entstehen für Arbeitssuchende ? (zurück)






















Das  Kostengefüge berechnet sich bei Arbeitssuchenden individuell und orientiert sich an Ihrem  Einkommen, Ihren persönlichen Verhältnissen und an der Arbeitsintensität  von PBR (Personalberatung Micheline Rose)
oder seinen Partnerunternehmen.

Wir unterscheiden zwischen Standardleistungen und Wahlleistungen die individuell mit Ihnen abgestimmt werden.

Reichen für eine positive Vermittlung z.B. unsere Standardleistungen aus,  so beläuft sich unser Vermittlungshonorar  branchenüblich auf
ein  1 - 1,5 -faches Monatsgehalt.

Werden abgestimmte Wahlleistungen benötigt, so kann sich unser Vermittlungshonorar branchenüblich auf ein 2 - 2,5 -faches Monatsgehalt belaufen.


  Generell gilt: Honorare sind frei verhandelbar.

Die Maximalhöhen sind jedoch gesetzlich für Anspruchsberechtigte Vermittlungsgutscheininhaber der  Bundesanstalt für Arbeit  beschränkt 
und belaufen sich auf maximal 2000,- €.

Davon unabhängig können und dürfen Arbeitsvermittler zusätzliche  Kosten mit Arbeitgebern abrechnen. (zurück)

Welche Kosten entstehen für Arbeitgeber ? (zurück)










In der Regel keine !

Im Gegenteil:

Der Arbeitgeber erhält je  nach Vermittlungsauftrag sogar eine finanzielle  Beteiligung in Form eines Honorars für die Stellenausschreibung und die spätere Beschäftigung eines von der  Personalberatung Micheline Rose vermittelten Arbeitnehmers.

Die Voraussetzung für den Erhalt des Honorars ist dabei ausschließlich, dass sich der Arbeitgeber bereit erklärt der 
Personalberatung Micheline Rose als  erstes und für 1 Monat exklusiv die freie Stelle zu melden.
(zurück)

Bei Ihnen werden so viele kostenlose Leistungen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer bzw. Arbeitssuchende angeboten, dass ich mich fragen muss wovon Sie Ihr Unternehmen denn aufrecht erhalten können.
 (zurück)









































































































































Nett, dass Sie sich Gedanken darüber machen !

Ja, auch wir könnten in das allgemeine Gejammer der Politik, der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Arbeitnehmer, der Arbeitssuchenden usw. usw. einstimmen indem auch wir laut ein Klagelied anstimmen.

Fakt ist aber, dass die Gesamtgesellschaft irgend wann einmal die soziale Marktwirtschaft befürwortet hat und diese seit Jahren auch funktioniert.

GERADE JETZT !!!

Ja, wir verdienen auch, sind aber im Gegensatz zu
allen anderen  uns bekannten privaten Arbeitsvermittlern -BUNDESWEIT-
die Einzigen, die bereit sind sich den Marktgesetzten zu unterwerfen.

NUR ARBEITGEBER GRÜNDEN BETRIEBE UND FIRMEN !

NUR ARBEITGEBER KÖNNEN STELLEN SCHAFFEN !

NUR ARBEITGEBER KÖNNEN OFFENE STELLEN BESETZEN !
 

Die Fakten: -Teil 1-


95 % aller Unternehmen in Deutschland sind mittelständige und kleine Unternehmen. Davon sind die meisten Inhabergeführt.

KEINEM ARBEITGEBER DIESER UNTERNEHMEN IST ES ZUMUTBAR, FÜR DIE MELDUNG EINER OFFENEN STELLE RUND 45 MINUTEN "MELDEZEIT" BEI DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ZU INVESTIEREN - ODER SICH MIT DER 13 MIO. EURO TEUREN INTERNETPLATTFORM DIESER BUNDESAGENTUR AUSEINANDER ZU SETZEN.

KEINEM ARBEITGEBER DIESER UNTERNEHMEN IST ES ZUMUTBAR, FÜR DIE MELDUNG EINER OFFENEN STELLE AUCH NOCH ANZEIGENKOSTEN BZW. ANDERE  INSERATIONSKOSTEN ZU INVESTIEREN ODER SICH MIT DER 13 MIO. EURO TEUREN INTERNETPLATTFORM DIESER BUNDESAGENTUR AUSEINANDER ZU SETZEN.

KEINEM ARBEITGEBER DIESER UNTERNEHMEN IST ES ZUMUTBAR EINEN ARBEITGEBERANTEIL AN DIE BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ZU ENTRICHTEN WELCHE IHM IM BEDARFSFALL NICHT MARKTORIENTIERT BEGEGNEN KANN.

 

Die Fakten: -Teil 2-



5,2 MIO. ARBEITSSUCHENDEN IST ES NICHT ZUMUTBAR UNTER DEN BEDINGUNGEN VON HARTZ IV ZU LEBEN.

5,2 MIO. ARBEITSSUCHENDEN IST ES NICHT ZUMUTBAR VON ÖFFENTLICHEN STELLEN AUF EINE STELLENVERMITTLUNG ZU WARTEN - BEI DER DIE ARBEITGEBER FÜR DIE MELDUNG EINER OFFENEN STELLE RUND 45 MINUTEN "MELDEZEIT" BEI DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT  INVESTIEREN MÜSSEN.


Die Fakten: -Teil 3-

RATIONELLES ARBEITEN IST ERFORDERLICH !!!

-STELLE FREI -

-BEDINGUNGEN FÜR DIE BESETZUNG VEREINBAREN -

-PERSONAL SUCHEN UND FINDEN -
 -STELLE BESETZEN-

SO EINFACH IST DAS !!!!

 

Die Fakten: -Teil 4- UNSER VERDIENST:


BEI ARBEITNEHMERN / ARBEITSSUCHENDEN

Für die ERSTELLUNG einer  Bewerbungsunterlage, (ANSCHREIBEN, LEBENSLAUF, PROFIL, Lichtbild ) die Veröffentlichung auf unserem Server in der jeweiligen Berufsgruppe
(Jeweils als Word Dokument und im PDF Format ) sowie die
Bereitstellung eines Onlinevideos berechnen wir pauschal 95,-€.  

Gelingt es uns nicht, Sie trotz Videobewerbung innerhalb von 3 Monaten an einen Arbeitgeber zu vermitteln ergeben sich für SIE folgende RÜCKZAHLUNGSANSPRÜCHE:


Nach 3 Monaten 25 % von 95,-€   =
23,75 (Unser Verdienst dann 71,00 € -jeweils abgerundet)
Nach 6 Monaten 25 % von 71,- €  =
17,75 (Unser Verdienst dann 53,00 € -jeweils abgerundet)
Nach 9 Monaten 25 % von 53,- €  = 13,25 (Unser Verdienst dann 39,00 € -jeweils abgerundet)


Legt uns ein Arbeitsuchender den ORIGINAL Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit vor UND kommt es zwischen Ihr und der Personalberatung Micheline Rose zu einem Vermittlungsvertrag
(Welchen Sie hier einsehen können) ist die Erstellung der Bewerbungsunterlagen
KOSTENLOS.

 

BEI ARBEITGEBERN

Stellt ein Arbeitgeber einen Arbeitssuchenden der Personalberatung Micheline Rose  sozialversicherungspflichtig mit einer Beschäftigungsdauer von min. 15 Arbeitsstunden wöchentlich ein, so erhält er sogar möglicher Weise ein 
 "Stellen Melde Honorar". Dieses Honorar beläuft sich auf 250,- € wenn der Arbeitssuchende 3-4 Monate beschäftigungslos ist. 
Auf 500,- € bei einer Beschäftigungslosigkeit des Arbeitssuchenden von 5-6 Monaten , oder sogar 1000,- € bei einer Beschäftigungslosigkeit des Arbeitssuchenden von mehr als 9 Monaten. 
DAMIT IST DIE PERSONALBERATUNG MICHELINE ROSE IN VERBINDUNG MIT  QUICKJOB24.de DIE ERSTE UND EINZIGE PERSONALBERATUNG DEUTSCHLANDS DIE SO VERFÄHRT !


Die Voraussetzung für den Erhalt des Honorars ist dabei ausschließlich, dass sich der Arbeitgeber bereit erklärt der 
Personalberatung Micheline Rose in Verbindung mit 
Quickjob 24.de  als erstes und für 1 Monat exklusiv die freie Stelle zu melden. 



Die Fakten: -Teil 5- ABSCHLUSS-

Sie erkennen:
So klappt es nicht "nur" mit dem Nachbarn -
sondern auch mit der Stellenvermittlung !!!

 (zurück)

Wer trägt die Kosten der 
Vermittlung ?
(zurück)















Das ist unterschiedlich und liegt an Ihren persönlichen Verhältnissen.

Sind Sie z.B. länger als acht Wochen Arbeitslos und verfügen über einen Vermittlungsgutschein der Bundesanstalt für Arbeit, kostet Sie unsere Inanspruchnahme nichts. 

Die Kosten Ihrer Vermittlung übernimmt in diesem Falle die zuständige Zweigstelle der Bundesagentur .

Sind Sie z.B. gar nicht arbeitslos und suchen einfach einen neuen Arbeitgeber werden die Kosten unserer Inanspruchnahme entweder von Ihnen selbst oder Ihrem zukünftigen Arbeitgeber übernommen. 

Liegt uns beispielsweise ein konkreter Vermittlungsauftrag / Suchauftrag eines Arbeitgebers vor - und wir suchen Sie, so übernimmt die Kosten unserer Inanspruchnahme der Arbeitgeber- und für Sie als Arbeitnehmer fallen keinerlei Kosten an.
(zurück)

Wann werden Ihre Erfolgshonorare fällig ? (zurück)











Das Erfolgshonorar, wird fällig  nach dem unterschriebenen Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber jedoch vor dem eigentlichen Stellenantritt. 

In Ausnahmefällen kann vereinbart werden, dass PBR (Personalberatung Micheline Rose) die ihr zustehenden Honorare mit den arbeitsvertraglich dem Klienten zustehenden Bezügen verrechnet. 

Besonderen Personengruppen- dazu zählen wir u.a. Berufseinsteigerinnen/Einsteiger, Widereinsteiger, ätere Personen, Langzeitarbeitslose Sozialhilfeempfänger, sowie Alleinerziehenden Müttern-oder Vätern bieten wir an, mit uns eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. - 

Letztlich soll eine positive Vermittlung nicht am Geld scheitern !!! (zurück)

Was passiert, wenn ich trotz aller Bemühungen nicht vermittelt werden kann ? (zurück)

In diesem Falle kündigt PBR Ihren Vermittlungsvertrag. 
Ein Rechtanspruch auf Vermittlung besteht generell nicht.
(zurück)

Muss ich in einem solchen Fall bezahlen ? (zurück)
















Selbstverständlich nicht , solange Sie nicht schuldhaft das Zustandekommen eines neuen Arbeitsverhältnisses vereiteln.

Als typische Beispiele gelten:

Sie erscheinen nicht zum Vorstellungsgespräch, 

Sie erscheinen im Volltrunkenen Zustand beim Vorstellungsgespräch,

Ihr Benehmen während des Vorstellungsgespräches lässt mehr als zu wünschen übrig,

Ihre Personalangaben und oder ausgewiesenen Qualifikationen sind falsch und unwahr.

usw.

Sie bemerken: Wir vermitteln nicht jedermann, sondern legen Wert darauf unser gutes Verhältnis zu Arbeitgebern nicht zerstören zu lassen. (zurück)

Wann kann ich Sie 
kontaktieren ? 
(zurück)






Im Allgemeinen während unserer Geschäftszeiten:

Montag - Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr
Samstag von 9.00 bis 18.00 Uhr

Außerhalb der Geschäftszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung
(selbstverständlich auch abends)
(zurück)

Sind Sie eine klassische Zeitarbeitsfirma ? (zurück)


NEIN !!!!

 - Das widerspricht unserer Auffassung von Fairness- und zwar 
   gründlich !!!- (zurück)

Nehmen Sie arbeitsrechtliche Beratung vor ? (zurück)








Ja. Soweit der Gesetzgeber uns nicht wg. illegaler Rechtsberatung daran hindert.

Für diesen Fall haben wir jedoch genügend Kontakte zu fachlich versierten Rechtsanwälten.



Im allgemeinen gilt: 

 EIN BERATUNGSGESPRÄCH lohnt immer !!! 
(zurück)

Achten Sie auf das Zustandekommen ordentlicher Arbeitsverträge ? (zurück)







Selbstverständlich !

Wir wägen sorgsam die Arbeitgeber Interessen mit den Ihrigen ab und teilen sowohl Ihnen wie auch dem Arbeitgeber unsere evtl. arbeitsvertraglichen Bedenken mit.

In keinem Falle werden Sie an ein ungeprüftes, wirtschaftlich nicht solventes oder durch sein Geschäftsgebaren unseriöses Unternehmen vermittelt. Selbstverständlich haben wir die Unternehmensdaten im Vorfeld geprüft.
(zurück)

Was bedeutet bei Ihnen 
Datenschutz ?
(zurück)




Personalunterlagen sind stets vertrauliche Informationen über eine Person oder ein
Unternehmen. Dem Datenschutz räumen wir generell eine sehr hohe Priorität ein. Wir richten uns diesem Grundsatz folgend selbstverständlich nach den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sorgen aber darüber hinaus durch zahlreiche eigene Maßnahmen dafür, das niemals ein unberechtigter Dritter Zugang zu Ihren Daten erhält.
(zurück)

Mitteilungen an die Bundesagentur /
Was teilen Sie mit ? (zurück)











Wir  haben Unternehmen, die bei uns als Firmenkunden bezeichnet werden. Diese Unternehmen verfügen über Arbeitsplätze und haben uns beauftragt,  passende Bewerber zu suchen und zu finden. 

Bei dieser Suche greifen wir auch - aber keinesfalls ausschließlich - auf Bewerberinnen/Bewerber der Bundesanstalt für Arbeit zu.
Das verursacht uns Aufwand sowohl in persönlicher wie auch in administrativer und letztlich in finanzieller Hinsicht.

Bewerberinnen und Bewerber der Bundesagentur die sich trotz Aufforderung  zur Bewerbungsabgabe nicht melden, müssen jederzeit damit rechnen, dass wir dies der Bundesagentur mitteilen. Die daraus resultieren möglichen  Rechtsfolgen haben wir in einem solchen Fall nicht zu verantworten. (zurück)

Warum Quickjob24.de - 
was bietet mir das ?
(zurück)
























































Quickjob24.de wurde geschaffen um es Stellensuchenden Arbeitnehmern und potentiellen Arbeitgebern gleichermaßen zu ermöglichen mit geringstem Aufwand einander zu begegnen.

Wussten Sie, dass........

 2 % der großen Deutschen Unternehmen heute fast 70 % Ihrer freien Arbeitsstellen über das Internet und dort über die eigene Homepage ausschreiben und hoffen Ihre zukünftigen Arbeitnehmer über diesen Weg zu finden ? Wissen Sie welchen Aufwand selbst diese Methode verursacht ?

95 % aller Unternehmen in Deutschland mittelständige und kleine Unternehmen sind, die meist Inhaber geführt werden und statt einer Personalabteilung meist nur den Inhaber selbst oder seine Sekretärin als Personalverantwortlichen aufweisen ?

30 % der täglichen Arbeitszeit von Unternehmen mit reinen Verwaltungsaufgaben verbracht werden müssen weil es der Gesetzgeber so will ?

 

UND SIE MÖCHTEN SICH NUN AUCH

NOCH SCHRIFTLICH UND MIT VIEL AUFWAND

BEWERBEN ? WIE UNCOOL ......



Wir zeigen Ihnen einmal unabhängig was einen Arbeitgeber erwartet wenn er Sie sucht. 
Ihr Urteil überlassen wir Ihnen dabei selbstverständlich selbst.

Link 1 

Bundesagentur für Arbeit

Kostenlos für Arbeitgeber

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 Monster.de

KOSTEN für Arbeitgeber
ab 1.195,- € 

Link 3 

Jobscout24.de

KOSTEN für Arbeitgeber 
ab 195,-€

Link 4 

Quickjob24.de

Kostenlos für Arbeitgeber
Kostenlos für Arbeitnehmer

Noch Fragen ???


Wir geben Menschen ein Gesicht,

präsentieren individuell Gestaltete Bewerbungsunterlagen im Original,

ersparen Ihnen unnötige Portokosten,
ersparen unnötige Reisekosten weil ein Video oftmals mehr sagt als ein Bild.
(zurück)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
-Auszug-


(Die vollständigen AGB liegen in unseren Geschäftslokalen 
zur Einsicht und Mitnahme bereit.)

Thema: 

Absage eines Terminbestätigten  Vorstellungsgespräches






















Auf eine von Ihnen übersandte Bewerbungsunterlage per Post, Mail, Fax etc. reagieren wir zeitnah mit einer Terminbestätigung zu einem Vorstellungsgespräch. Der Termin wird mit Ihnen individuell vereinbart.

Erfolgt Ihrerseits trotz Terminbestätigung keine Terminabsage bis spätestens 24 Std. vor dem Vorstellungsgespräch werden wir die uns entstehenden Kosten an Sie belasten.

Beispiel 1:

Vorstellungstermin in München - 13.00 Uhr

Ihre Terminabsage: 24 - Std. vor dem Vorstellungstermin.

Kosten: KEINE !!!

Beispiel 2:

Vorstellungstermin in München - 13.00 Uhr

Ihre Terminabsage - oder nicht erscheinen: 1 - Std. vor dem Vorstellungstermin.

Kosten: Gemäß folgender Aufstellung:

Fahrtkosten nach tatsächlichem Aufwand
(Quittung wird vorgelegt)
Arbeitsstunden je Std. 120,-€ zuzügl. MwSt.