|
Frage
|
Antwort
|
|
Vermitteln
Sie ausschließlich Arbeitslose ? (zurück)
|
Selbstverständlich
nicht !
Immer
mehr Arbeitgeber entscheiden sich dazu uns als
Personalberatung einzusetzen und melden uns Ihre offenen
Stellen. Es besteht also oftmals ein Auftrag, Sie unter
Tausenden von Bewerbern zu finden.
Für den Arbeitgeber gestaltet sich die Zusammenarbeit mit uns
als rationell und vertrauensvoll, weil wir sein Unternehmen
kennen und genau wissen welche Anforderungen er an sein Personal
stellt.
Folglich
können wir Sie bereits auch im Vorfeld einigen
potentiellen Arbeitgebern vorstellen - z.B. dann, wenn Sie trotz
bestehendem festem Arbeitsverhältnis bereits erkennen, dass Sie
mittelfristig von Arbeitslosigkeit betroffen sein werden, Sie
einfach ein neues berufliches Umfeld anfixieren, oder sich
beruflich verändern möchten. (zurück)
|
|
Vermitteln
Sie Jedermann ? (zurück)
|
Prinzipiell
ja,
jedoch mit der Einschränkung, dass wir uns unsere
Klienten sorgsam auswählen.
Wir haften gegenüber den Arbeitgebern mit unserem Namen und möchten
und können unseren guten Ruf nicht verlieren bzw. auf `s
Spiel setzen. (zurück)
|
|
Nehmen
Sie Vermittlungsgutscheine - den so genannten (VGS) der
Bundesagentur für Arbeit an ? (zurück)
|
Ja
(zurück)
|
|
Kümmern
Sie sich dabei um die notwendigen Formalitäten ? (zurück)
|
Ja
(zurück)
|
|
Beantragen
Sie alle dem Arbeitssuchenden
zustehenden Fördermittel ? (zurück)
|
Ja.
Für den Arbeitgeber bedeutet das, dass er auch Mitarbeiter
vorgestellt bekommen kann, welche staatlich subventioniert
werden.
U.a. Überbrückungsgelder, Beihilfen, Fördermittel.
Für
den Arbeitssuchenden beantragen wir falls erforderlich u.a.
Bewerbungskostenbeihilfe, Wiedereingliederungsmaßnahmen
uvm.
(zurück)
|
|
Vermitteln
Sie auch Personen, die KEINEN Vermittlungsgutschein der
Bundesagentur vorlegen
können ? (zurück)
|
Selbstverständlich
ja.
DAS IST DAS "REGELGESCHÄFT"
(zurück)
|
Welche
Kosten entstehen für Arbeitssuchende ? (zurück)
|
Das
Kostengefüge berechnet sich bei Arbeitssuchenden individuell
und orientiert sich an Ihrem Einkommen, Ihren persönlichen
Verhältnissen und an der Arbeitsintensität von PBR
(Personalberatung Micheline Rose)
oder seinen Partnerunternehmen.
Wir unterscheiden zwischen Standardleistungen und Wahlleistungen
die individuell mit Ihnen abgestimmt werden.
Reichen für eine positive Vermittlung z.B. unsere
Standardleistungen aus, so beläuft sich unser
Vermittlungshonorar branchenüblich auf
ein 1 - 1,5 -faches Monatsgehalt.
Werden
abgestimmte Wahlleistungen benötigt, so kann sich unser
Vermittlungshonorar branchenüblich auf ein 2 - 2,5 -faches
Monatsgehalt belaufen.
Generell
gilt: Honorare sind frei verhandelbar.
Die
Maximalhöhen sind jedoch gesetzlich für Anspruchsberechtigte
Vermittlungsgutscheininhaber der Bundesanstalt für Arbeit
beschränkt
und belaufen sich auf maximal 2000,- €.
Davon unabhängig können und dürfen Arbeitsvermittler zusätzliche
Kosten mit Arbeitgebern abrechnen. (zurück)
|
|
Welche
Kosten entstehen für Arbeitgeber ?
(zurück)
|
In
der Regel keine !
Im
Gegenteil:
Der
Arbeitgeber erhält je nach Vermittlungsauftrag sogar eine
finanzielle Beteiligung in Form eines Honorars für die
Stellenausschreibung und die spätere Beschäftigung eines von
der Personalberatung Micheline Rose vermittelten
Arbeitnehmers.
Die Voraussetzung für den Erhalt des Honorars ist dabei
ausschließlich, dass sich der Arbeitgeber bereit erklärt der
Personalberatung Micheline Rose als erstes und für 1
Monat exklusiv die freie Stelle zu melden. (zurück)
|
|
Bei
Ihnen werden so viele kostenlose Leistungen sowohl für
Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer bzw. Arbeitssuchende
angeboten, dass ich mich fragen muss wovon Sie Ihr Unternehmen
denn aufrecht erhalten können.
(zurück)
|
Nett,
dass Sie sich Gedanken darüber machen !
Ja, auch wir könnten in das allgemeine Gejammer der Politik,
der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Arbeitnehmer, der
Arbeitssuchenden usw. usw. einstimmen indem auch wir laut ein
Klagelied anstimmen.
Fakt
ist aber, dass die Gesamtgesellschaft irgend wann einmal die
soziale Marktwirtschaft befürwortet hat und diese seit Jahren
auch funktioniert.
GERADE JETZT !!!
Ja,
wir verdienen auch, sind aber im Gegensatz zu
allen anderen uns bekannten privaten Arbeitsvermittlern
-BUNDESWEIT-
die Einzigen, die bereit sind sich den Marktgesetzten zu
unterwerfen.
NUR ARBEITGEBER GRÜNDEN BETRIEBE UND FIRMEN !
NUR ARBEITGEBER KÖNNEN STELLEN SCHAFFEN !
NUR ARBEITGEBER KÖNNEN OFFENE STELLEN BESETZEN !
Die
Fakten: -Teil 1-
95 % aller Unternehmen in Deutschland sind mittelständige und
kleine Unternehmen. Davon sind die meisten Inhabergeführt.
KEINEM ARBEITGEBER DIESER UNTERNEHMEN IST ES ZUMUTBAR, FÜR DIE
MELDUNG EINER OFFENEN STELLE RUND 45 MINUTEN
"MELDEZEIT" BEI DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ZU
INVESTIEREN - ODER SICH MIT DER 13 MIO. EURO TEUREN
INTERNETPLATTFORM DIESER BUNDESAGENTUR AUSEINANDER ZU SETZEN.
KEINEM ARBEITGEBER DIESER UNTERNEHMEN IST ES ZUMUTBAR, FÜR DIE
MELDUNG EINER OFFENEN STELLE AUCH NOCH ANZEIGENKOSTEN BZW.
ANDERE INSERATIONSKOSTEN ZU INVESTIEREN ODER SICH MIT DER
13 MIO. EURO TEUREN INTERNETPLATTFORM DIESER BUNDESAGENTUR
AUSEINANDER ZU SETZEN.
KEINEM ARBEITGEBER DIESER UNTERNEHMEN IST ES ZUMUTBAR EINEN
ARBEITGEBERANTEIL AN DIE BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT ZU ENTRICHTEN
WELCHE IHM IM BEDARFSFALL NICHT MARKTORIENTIERT BEGEGNEN KANN.
Die
Fakten: -Teil 2-
5,2 MIO. ARBEITSSUCHENDEN IST ES NICHT ZUMUTBAR UNTER DEN
BEDINGUNGEN VON HARTZ IV ZU LEBEN.
5,2 MIO. ARBEITSSUCHENDEN IST ES NICHT ZUMUTBAR VON ÖFFENTLICHEN
STELLEN AUF EINE STELLENVERMITTLUNG ZU WARTEN - BEI DER DIE
ARBEITGEBER FÜR DIE MELDUNG EINER OFFENEN STELLE RUND 45 MINUTEN
"MELDEZEIT" BEI DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT
INVESTIEREN MÜSSEN.
Die
Fakten: -Teil 3-
RATIONELLES
ARBEITEN IST ERFORDERLICH !!!
-STELLE FREI -
-BEDINGUNGEN FÜR DIE BESETZUNG VEREINBAREN -
-PERSONAL SUCHEN UND FINDEN -
-STELLE BESETZEN-
SO EINFACH IST DAS !!!!
Die
Fakten: -Teil 4- UNSER VERDIENST:
BEI ARBEITNEHMERN / ARBEITSSUCHENDEN
Für
die ERSTELLUNG einer Bewerbungsunterlage,
(ANSCHREIBEN, LEBENSLAUF, PROFIL, Lichtbild ) die Veröffentlichung
auf unserem Server in der jeweiligen Berufsgruppe
(Jeweils als Word Dokument und im PDF Format ) sowie die Bereitstellung
eines Onlinevideos berechnen wir pauschal 95,-€.
Gelingt es uns nicht, Sie trotz Videobewerbung innerhalb von 3
Monaten an einen Arbeitgeber zu vermitteln ergeben sich für
SIE folgende RÜCKZAHLUNGSANSPRÜCHE:
Nach 3 Monaten 25 % von 95,-€ = 23,75
(Unser
Verdienst dann 71,00 € -jeweils abgerundet)
Nach 6 Monaten 25 % von 71,- € = 17,75
(Unser
Verdienst dann 53,00 € -jeweils abgerundet)
Nach 9 Monaten
25 % von 53,- € = 13,25
(Unser
Verdienst dann 39,00 € -jeweils abgerundet)
Legt uns ein Arbeitsuchender den ORIGINAL
Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit vor UND kommt
es zwischen Ihr und der Personalberatung Micheline Rose zu einem
Vermittlungsvertrag
(Welchen Sie hier einsehen können) ist die Erstellung der
Bewerbungsunterlagen KOSTENLOS.
BEI
ARBEITGEBERN
Stellt
ein Arbeitgeber einen Arbeitssuchenden der Personalberatung
Micheline Rose sozialversicherungspflichtig mit einer Beschäftigungsdauer von
min. 15 Arbeitsstunden wöchentlich ein, so erhält er sogar
möglicher Weise ein
"Stellen Melde Honorar". Dieses Honorar beläuft
sich auf 250,- € wenn der Arbeitssuchende 3-4 Monate beschäftigungslos
ist.
Auf 500,- € bei einer Beschäftigungslosigkeit des
Arbeitssuchenden von 5-6 Monaten , oder sogar 1000,- € bei
einer Beschäftigungslosigkeit des Arbeitssuchenden von mehr als
9 Monaten.
DAMIT IST DIE PERSONALBERATUNG MICHELINE ROSE IN VERBINDUNG
MIT QUICKJOB24.de DIE ERSTE UND EINZIGE PERSONALBERATUNG
DEUTSCHLANDS DIE SO VERFÄHRT !
Die
Voraussetzung für den Erhalt des Honorars ist dabei ausschließlich,
dass sich der Arbeitgeber bereit erklärt der
Personalberatung Micheline Rose in Verbindung mit
Quickjob 24.de als erstes und für 1 Monat
exklusiv die freie Stelle zu melden.
Die
Fakten: -Teil 5- ABSCHLUSS-
Sie
erkennen:
So
klappt es nicht "nur" mit dem Nachbarn -
sondern auch mit der Stellenvermittlung !!!
(zurück)
|
|
Wer
trägt die Kosten der
Vermittlung ?
(zurück)
|
Das
ist unterschiedlich und liegt an Ihren persönlichen Verhältnissen.
Sind Sie z.B. länger als acht Wochen Arbeitslos und verfügen
über einen Vermittlungsgutschein der Bundesanstalt für Arbeit,
kostet Sie unsere Inanspruchnahme nichts.
Die Kosten Ihrer Vermittlung übernimmt in diesem Falle die zuständige
Zweigstelle der Bundesagentur .
Sind Sie z.B. gar nicht arbeitslos und suchen einfach einen neuen
Arbeitgeber werden die Kosten unserer Inanspruchnahme entweder von
Ihnen selbst oder Ihrem zukünftigen Arbeitgeber übernommen.
Liegt uns beispielsweise ein konkreter Vermittlungsauftrag /
Suchauftrag eines Arbeitgebers vor - und wir suchen Sie, so übernimmt
die Kosten unserer Inanspruchnahme der Arbeitgeber- und für Sie
als Arbeitnehmer fallen keinerlei Kosten an. (zurück)
|
|
Wann
werden Ihre Erfolgshonorare fällig ? (zurück)
|
Das
Erfolgshonorar, wird fällig nach dem unterschriebenen
Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber jedoch vor dem eigentlichen
Stellenantritt.
In Ausnahmefällen kann vereinbart werden, dass PBR
(Personalberatung Micheline Rose) die ihr zustehenden Honorare mit
den arbeitsvertraglich dem Klienten zustehenden Bezügen
verrechnet.
Besonderen Personengruppen- dazu zählen wir u.a.
Berufseinsteigerinnen/Einsteiger, Widereinsteiger, ätere
Personen, Langzeitarbeitslose Sozialhilfeempfänger, sowie
Alleinerziehenden Müttern-oder Vätern bieten wir an, mit uns eine Ratenzahlungsvereinbarung
zu treffen. -
Letztlich soll eine positive Vermittlung nicht am Geld scheitern
!!! (zurück)
|
|
Was
passiert, wenn ich trotz aller Bemühungen nicht vermittelt werden
kann ? (zurück)
|
In
diesem Falle kündigt PBR Ihren Vermittlungsvertrag.
Ein Rechtanspruch auf Vermittlung besteht generell nicht.
(zurück)
|
|
Muss
ich in einem solchen Fall bezahlen ? (zurück)
|
Selbstverständlich
nicht , solange Sie nicht schuldhaft das Zustandekommen eines
neuen Arbeitsverhältnisses vereiteln.
Als typische Beispiele gelten:
Sie
erscheinen nicht zum Vorstellungsgespräch,
Sie erscheinen im Volltrunkenen Zustand beim Vorstellungsgespräch,
Ihr Benehmen während des Vorstellungsgespräches lässt mehr als
zu wünschen übrig,
Ihre Personalangaben und oder ausgewiesenen Qualifikationen sind
falsch und unwahr.
usw.
Sie
bemerken: Wir vermitteln nicht jedermann, sondern legen Wert
darauf unser gutes Verhältnis zu Arbeitgebern nicht zerstören zu
lassen. (zurück)
|
|
Wann
kann ich Sie
kontaktieren ? (zurück)
|
Im
Allgemeinen während unserer Geschäftszeiten:
Montag - Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr
Samstag von 9.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb der Geschäftszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung
(selbstverständlich auch abends)
(zurück)
|
|
Sind
Sie eine klassische Zeitarbeitsfirma ? (zurück)
|
NEIN
!!!!
- Das widerspricht unserer Auffassung von Fairness- und zwar
gründlich !!!- (zurück)
|
|
Nehmen
Sie arbeitsrechtliche Beratung vor ?
(zurück)
|
Ja.
Soweit der Gesetzgeber uns nicht wg. illegaler Rechtsberatung
daran hindert.
Für diesen Fall haben wir jedoch genügend Kontakte zu fachlich
versierten Rechtsanwälten.
Im
allgemeinen gilt:
EIN BERATUNGSGESPRÄCH lohnt immer !!! (zurück)
|
|
Achten
Sie auf das Zustandekommen ordentlicher Arbeitsverträge ? (zurück)
|
Selbstverständlich
!
Wir
wägen sorgsam die Arbeitgeber Interessen mit den Ihrigen ab und
teilen sowohl Ihnen wie auch dem Arbeitgeber unsere evtl.
arbeitsvertraglichen Bedenken mit.
In keinem Falle werden Sie an ein ungeprüftes, wirtschaftlich
nicht solventes oder durch sein Geschäftsgebaren unseriöses
Unternehmen vermittelt. Selbstverständlich haben wir die
Unternehmensdaten im Vorfeld geprüft.
(zurück)
|
|
Was
bedeutet bei Ihnen
Datenschutz ?
(zurück)
|
Personalunterlagen
sind stets vertrauliche Informationen über eine Person oder ein
Unternehmen. Dem Datenschutz räumen wir generell eine sehr hohe
Priorität ein. Wir richten uns diesem Grundsatz folgend
selbstverständlich nach den gesetzlichen Datenschutzvorschriften
sorgen aber darüber hinaus durch zahlreiche eigene Maßnahmen dafür,
das niemals ein unberechtigter Dritter Zugang zu Ihren Daten erhält.
(zurück)
|
|
Mitteilungen
an die Bundesagentur /
Was teilen Sie mit ? (zurück)
|
Wir
haben Unternehmen, die bei uns als Firmenkunden bezeichnet werden.
Diese Unternehmen verfügen über Arbeitsplätze und haben uns
beauftragt, passende Bewerber zu suchen und zu finden.
Bei dieser Suche greifen wir auch - aber keinesfalls ausschließlich
- auf Bewerberinnen/Bewerber der Bundesanstalt für Arbeit zu.
Das verursacht uns Aufwand sowohl in persönlicher wie auch in
administrativer und letztlich in finanzieller Hinsicht.
Bewerberinnen und Bewerber der Bundesagentur die sich trotz
Aufforderung zur Bewerbungsabgabe nicht melden, müssen
jederzeit damit rechnen, dass wir dies der Bundesagentur
mitteilen. Die daraus resultieren möglichen Rechtsfolgen
haben wir in einem solchen Fall nicht zu verantworten. (zurück)
|
|
Warum Quickjob24.de -
was bietet mir das ?
(zurück)
|
Quickjob24.de
wurde geschaffen um es Stellensuchenden Arbeitnehmern und
potentiellen Arbeitgebern gleichermaßen zu ermöglichen mit
geringstem Aufwand einander zu
begegnen.
Wussten
Sie, dass........
2
% der großen Deutschen Unternehmen heute fast 70 % Ihrer freien Arbeitsstellen über
das Internet und dort über die eigene Homepage ausschreiben und hoffen
Ihre zukünftigen Arbeitnehmer
über diesen Weg zu finden ? Wissen Sie welchen Aufwand selbst
diese Methode verursacht ?
95 %
aller Unternehmen in Deutschland mittelständige und
kleine Unternehmen sind, die meist Inhaber geführt werden
und statt einer Personalabteilung meist nur den Inhaber
selbst oder seine Sekretärin als Personalverantwortlichen aufweisen
?
30 % der
täglichen Arbeitszeit von Unternehmen mit reinen Verwaltungsaufgaben
verbracht werden müssen weil es
der Gesetzgeber so will ?
UND SIE MÖCHTEN SICH NUN AUCH
NOCH SCHRIFTLICH UND MIT VIEL
AUFWAND
BEWERBEN ?
WIE UNCOOL ......
Wir zeigen Ihnen einmal unabhängig was einen Arbeitgeber erwartet wenn er
Sie sucht.
Ihr Urteil überlassen wir Ihnen dabei selbstverständlich selbst.
|
Link 1
Bundesagentur für Arbeit
Kostenlos für
Arbeitgeber
|
Link 2
Monster.de
KOSTEN für
Arbeitgeber
ab 1.195,- € |
|
Link 3
Jobscout24.de
KOSTEN für
Arbeitgeber
ab 195,-€ |
Link 4
Quickjob24.de
Kostenlos für
Arbeitgeber
Kostenlos für Arbeitnehmer
|
Noch Fragen ???
Wir geben Menschen ein Gesicht,
präsentieren individuell Gestaltete Bewerbungsunterlagen im Original,
ersparen Ihnen unnötige Portokosten,
ersparen unnötige Reisekosten weil ein Video oftmals mehr sagt als ein
Bild.
(zurück)
|
|
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
-Auszug-
(Die vollständigen AGB liegen in unseren
Geschäftslokalen
zur Einsicht und Mitnahme bereit.)
Thema:
Absage eines Terminbestätigten Vorstellungsgespräches
|
Auf eine von Ihnen übersandte
Bewerbungsunterlage per Post, Mail, Fax etc. reagieren wir zeitnah
mit einer Terminbestätigung zu einem Vorstellungsgespräch. Der
Termin wird mit Ihnen individuell vereinbart.
Erfolgt Ihrerseits trotz
Terminbestätigung keine Terminabsage bis spätestens 24 Std. vor
dem Vorstellungsgespräch werden wir die uns entstehenden Kosten
an Sie belasten.
Beispiel 1:
Vorstellungstermin in München -
13.00 Uhr
Ihre Terminabsage: 24 - Std. vor
dem Vorstellungstermin.
Kosten: KEINE !!!
Beispiel 2:
Vorstellungstermin in München -
13.00 Uhr
Ihre Terminabsage - oder nicht
erscheinen: 1 - Std. vor dem Vorstellungstermin.
Kosten: Gemäß folgender
Aufstellung:
| Fahrtkosten |
nach tatsächlichem Aufwand
(Quittung wird vorgelegt) |
| Arbeitsstunden |
je Std. 120,-€ zuzügl.
MwSt. |
|