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Sofort zu besetzende sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen 
per 17.01.2012  
38
offene sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen bei
renommierten Arbeitgeberbetrieben


-ALLGEMEIN- 

Weitere Informationen unter: 02203-1805850 


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Wir verwalten keine Arbeitssuchenden - sondern wir besetzen die Arbeitsstellen !!!

Den zur Detailbeschreibung nötigen KOSTENLOSEN Adobe Acrobat Reader erhalten Sie auf der Homepage des Herstellers. 
Folgen Sie bitte den entsprechenden Installationsanweisungen. 
Beachten Sie bitte, dass wir keine Funktionsgarantie für Ihr Computersystem übernehmen können.

Hier zum Download: 

Acrobat Reader von Adobe

Stellenbezeichnung Ort der Stelle Bemerkungen Gehalt/Lohn Vorraussetzung /
Bewerben
Mehrere
Empfangs-
mitarbeiter/innen 
(m/w)

Stellennr. 00245
Köln, 
5 Tage Woche,
07:30 - 16:30 Uhr
VZ


nach Vereinbarung
VGS / Priv./Koop.


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Mehrere
Mitarbeiter/innen 
(m/w ) für den
Pfortendienst 
im Dreischichtbetrieb

Stellennr. 00246-1
Bonn VZ



nach Vereinbarung
VGS / Priv./Koop.


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Mehrere
Mitarbeiter/innen 
(m/w ) für die
Poststelle

Stellennr. 00246-2
Bonn
5 Tage Woche
VZ



nach Vereinbarung
VGS / Priv./Koop.


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Mitarbeiter/innen 
(m/w ) 
als Hausmeister/in

Stellennr. 00246-3
Bonn
5 Tage Woche
VZ



nach Vereinbarung
VGS / Priv./Koop.


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Weitere  interessante Stellenausschreibungen finden unsere Kunden unter der Rubrik Arbeitnehmer04 
im Bereich 
  
Dieser Service ist ausschließlich unseren registrierten Kunden vorbehalten und zugänglich !!!




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Erklärung:

VZ= Vollzeit (maximal 40 Stunden wöchentlich / 160 Stunden monatlich) 
TZ= Teilzeit  (maximal 20 Stunden wöchentlich /   80 Stunden monatlich)
T  = nach Tarifvertrag, d.h. mindestens Urlaub nach Bundesurlaubsgesetz, 7,50 €  Mindestlohn/Gehalt
(m/w) = männlich  / weiblich  = Stelle wird gleichermaßen für Frauen und Männer ausgeschrieben.

 

VGS = Vermittlungsgutschein der zuständigen Geschäftsstelle der Bundesanstalt für Arbeit muss vorgelegt werden können. Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitssuchenden Personen, welche Arbeitslos gemeldet sind und laufend Bezüge seitens der Bundesanstalt für Arbeit beziehen.  (Sog. ALG I bzw. ALG II bei Unterzeichneter Eingliederungsvereinbarung.)


Die Anspruchsberechtigung auf den Vermittlungsgutschein (VGS) entsteht generell 8 Wochen nach der Arbeitslosmeldung bei der Bundesanstalt für Arbeit. Diese Leistung darf seitens der Bundesanstalt für Arbeit nicht verwehrt werden. 

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Priv. = Private Vermittlung / Bedeutet, dass wir die Stelle auch an nicht VGS anspruchsberechtigte Personen vermitteln. Die Gebühren für diese Vermittlung orientieren sich am Bruttojahresverdienst und sind mit uns frei verhandelbar.

Prämienzahlung XXX,- € = Wir vermitteln die ausgeschriebene Stelle für eine Einmalprämienzahlung
in der angegebenen Höhe.

Koop = Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Die ausgeschriebene Stelle vermitteln wir kostenlos auch an nicht VGS  anspruchsberechtigte Kunden der Bundesagentur für Arbeit.
Vorraussetzung: Existierende Übereinkunft zwischen der jeweiligen Geschäftsstelle der Bundesagentur für Arbeit  und Quickjob24.de nach Quotenregelung.
(Fragen Sie Ihren zuständigen Arbeitsvermittler bzw. Ihren Fallmanager der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Arbeitsgemeinschaft).



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