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Wir verwalten keine
Arbeitssuchenden - sondern wir besetzen die Arbeitsstellen !!!
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Herstellers.
Folgen Sie bitte den entsprechenden Installationsanweisungen.
Beachten Sie bitte, dass wir keine Funktionsgarantie für Ihr
Computersystem übernehmen können.
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Acrobat Reader von
Adobe
| Stellenbezeichnung |
Ort der Stelle |
Bemerkungen |
Gehalt/Lohn |
Vorraussetzung /
Bewerben |
Mehrere
Empfangs-
mitarbeiter/innen
(m/w)
Stellennr. 00245 |
Köln,
5 Tage Woche,
07:30 - 16:30 Uhr
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VZ
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nach Vereinbarung |
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Mehrere
Mitarbeiter/innen
(m/w ) für den
Pfortendienst
im Dreischichtbetrieb
Stellennr. 00246-1
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Bonn |
VZ
|
nach Vereinbarung |
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Mehrere
Mitarbeiter/innen
(m/w ) für die
Poststelle
Stellennr. 00246-2
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Bonn
5 Tage Woche |
VZ
|
nach Vereinbarung |
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Mitarbeiter/innen
(m/w )
als Hausmeister/in
Stellennr. 00246-3
|
Bonn
5 Tage Woche |
VZ
|
nach Vereinbarung |
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Stellenausschreibungen finden unsere Kunden unter der Rubrik
im Bereich

Dieser Service ist ausschließlich unseren
registrierten Kunden vorbehalten und zugänglich !!! |
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Erklärung: VZ=
Vollzeit (maximal 40 Stunden wöchentlich / 160 Stunden
monatlich)
TZ= Teilzeit (maximal 20 Stunden wöchentlich / 80
Stunden monatlich)
T = nach Tarifvertrag, d.h. mindestens Urlaub nach
Bundesurlaubsgesetz, 7,50 € Mindestlohn/Gehalt
(m/w) = männlich / weiblich = Stelle wird gleichermaßen
für Frauen und Männer ausgeschrieben. VGS
= Vermittlungsgutschein der zuständigen Geschäftsstelle der
Bundesanstalt für Arbeit muss vorgelegt werden können.
Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitssuchenden Personen, welche
Arbeitslos gemeldet sind und laufend Bezüge seitens der Bundesanstalt
für Arbeit beziehen. (Sog. ALG I bzw. ALG II bei
Unterzeichneter Eingliederungsvereinbarung.)
Die Anspruchsberechtigung auf den Vermittlungsgutschein (VGS) entsteht
generell 8 Wochen nach der Arbeitslosmeldung bei der Bundesanstalt
für Arbeit. Diese Leistung darf seitens der Bundesanstalt für Arbeit
nicht verwehrt werden.
SIEHE AUCH NEWS
Priv. = Private
Vermittlung / Bedeutet, dass wir die Stelle auch an nicht VGS
anspruchsberechtigte Personen vermitteln. Die Gebühren für diese
Vermittlung orientieren sich am Bruttojahresverdienst und sind mit uns
frei verhandelbar.
Prämienzahlung
XXX,- € = Wir vermitteln die ausgeschriebene Stelle für eine
Einmalprämienzahlung
in der angegebenen Höhe.
Koop = Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Die
ausgeschriebene Stelle vermitteln wir kostenlos auch an nicht VGS
anspruchsberechtigte Kunden der Bundesagentur für Arbeit.
Vorraussetzung: Existierende Übereinkunft zwischen der jeweiligen
Geschäftsstelle der Bundesagentur für Arbeit und Quickjob24.de
nach Quotenregelung.
(Fragen Sie Ihren zuständigen Arbeitsvermittler bzw. Ihren
Fallmanager der Bundesagentur für Arbeit bzw. der
Arbeitsgemeinschaft).
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