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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Personal- Software- & Unternehmensberatung Micheline Rose
für Warenlieferungen und Dienstleistungen im Bereich der Computeradministration

 

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Personal- Software - & Unternehmensberatung Micheline Rose, Ehrenfeld 18a, 51429 Bergisch Gladbach, (im folgenden PBR genannt) sind Grundlage für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, die zwischen PBR und deren Kunden bzw. Lieferanten getätigt werden.

1.2
Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.

Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie mit PBR ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenanreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit diese nicht schriftlich von PBR bestätigt wurden.

1.3 Spätestens mit Annahme eines Angebotes, Gegenzeichnung eines Vertrages, der Entgegennahme von Ware oder Abnahme einer Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

1.4 Für Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn sie nicht ausdrücklich erneut in den Vertragsabschluss mit einbezogen werden.

1.5 Änderungen der Bedingungen werden bei Dauerschuldverhältnissen dem Kunden jeweils schriftlich unter Kennzeichnung der geänderten Bestimmungen mitgeteilt und gelten als Vereinbart, wenn der Kunde das Dauerschuldverhältnis fortsetzt, ohne innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu wiedersprechen.

1.6 PBR ist berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen an Dritte abzutreten.


2. Angebote, Leistungen und Umfang / Durchführung von Aufträgen

2.1 Unsere Angebote verstehen sich hinsichtlich der Leistungen, Menge, Lieferfrist, Nebenleistungen und sonstiger Angaben als freibleibend und unverbindlich.

2.2 Beauftragungen sind für PBR nur verbindlich, soweit PBR sie bestätigt oder ihnen durch Ausführung des Auftrages nachkommt.

2.3
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Angebot oder Vertrag und dessen Anlagen.
 

2.4 Soweit PBR entgeltfreie Dienste oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

2.5 Bei Dienstleistungsverträgen mit PBR ist der Gegenstand des Auftrages die Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg. Es sei denn, im Einzelfall wurde ausdrücklich ein bestimmter Erfolg als Vertragsgegenstand vereinbart.

2.6 PBR muss nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrages nicht akzeptieren. Geschieht dies dennoch, kann PBR mangels anderer Vereinbarung die zusätzlichen Leistungen nach den jeweils geltenden Stundensätzen des eingesetzten Personals abrechnen. 

2.7 PBR ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Sofern dies geschieht, werden die Erfüllungsgehilfen nicht Vertragspartner des Kunden.

3. Fertigstellungs- und Liefertermine, Teilleistungen 

3.1 In Angeboten, Verträgen oder Korrespondenz genannte Fertigstellungs- oder Liefertermine sind unverbindlich, wenn die Verbindlichkeit nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3.2 PBR haftet nicht für Verzögerungen, die bei sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind, insbesondere nicht für unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer Gewalt, technischer Störungen wie unverschuldetem Geräteausfall oder Arbeitskämpfen. Im übrigen beschränken sich Ansprüche des Auftraggebers auf eine der Verzögerung angemessene Minderung des vereinbarten Preises oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die vereinbarte Leistung wegen besonderer Umstände wegen der Verzögerung für den Auftraggeber keinen Wert hätte, es sei denn, die Verzögerung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die allgemeinen Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon unberührt.

3.3 PBR ist in jedem Fall zu Teilleistungen berechtigt.

4. Entgelte, Honorare, Preise

4.1 Entgelte für EDV-Dienstleistungen, speziell in der Betreuung von internen oder externen Netzwerken und PC-Systemen, sowie in der EDV-Beratung werden laut aktuellen gültigen Stundensätzen von PBR abgerechnet.

4.2
Änderungen, die durch den Auftraggeber entstehen und vom ursprünglichen Auftrag und Angebot abweichen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.3 Die von PBR veröffentlichten, angebotenen oder berechneten Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Preise werden in Euro berechnet. 

5. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

5.1
Sämtliche in Rechnung gestellten Beträge sind rein netto sofort zahlbar gestellt.

5.2 Skonto wird nicht gewährt und in jedem Fall nachbelastet.

5.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist PBR berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Weitere Ansprüche- auch Nutzungsentschädigungen-  bleiben hiervon unberührt.

5.4
Der Kunde kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.5 Die Zahlung der Rechnung erfolgt durch Überweisung auf ein Geschäftskonto von PBR oder durch Übersendung eines auf eine inländische Bank bezogenen Schecks. Weitere Zahlungsarten, insbesondere Wechsel, Sachgüter, Guthaben oder Abtretung von Forderungen an Dritte werden nicht akzeptiert.

5.6
Kommt der Kunde für mehr als 10 Tage nach dem in der jeweiligen Rechnung festgelegten Zahlungsziel mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug, kann PBR das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder jede weitere zugesicherte Leistung einstellen.

5.7
Für Mahnungen wird ein zusätzliches Entgelt (Mahngebühr) berechnet.


6. Zusatzleistungen, Neben-, Anfahrts-, Reisekosten

6.1 Die Vergabe von Fremdleistungen (z.B. Softwareeinspielungen, Elektroinstallationen) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Installation von Software, Einrichtung von Software, CDHerstellung) nehmen wir nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen vor.

6.2
Soweit wir auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergeben, stellt der Auftraggeber/Verwerter uns von der hieraus resultierenden Verbindlichkeit frei.

6.3 Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind durch den Kunden zu erstatten. Vergütung und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

6.4
Anfahrtskosten werden zu unseren regulären Stundensätzen netto zzgl. 0,30 Euro pro Kilometer berechnet.

6.5 Für Reisen, die in Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks Durchführung des Auftragesoder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet.

7. Eigentumsvorbehalt, Versendungsgefahr

7.1 PBR behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchem Rechtsgrundes, vor.

7.2 Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch PBR, liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

7.3 Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der Transport ausführenden Personen
übergeben worden ist oder zwecks Versendung PBR verlassen hat. PBR versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser den Wunsch auf Versicherung der Ware schriftlich äußert. 

7.4 Bei Sendung an PBR trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei PBR, sowie die anfallenden Transportkosten.

8. Gewährleistung

8.1 Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Ergebnisse bei Eingang unverzüglich auf Mängel hin zu´untersuchen. Unterbleibt die unverzügliche Beanstandung offenkundiger Mängel, gilt die Leistung von PBR  als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen.

8.2
Die Gewährleistungsverpflichtung von PBR beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung binnen angemessener Frist, die im Regelfall in einer erneuten Durchführung der beanstandeten Lieferung, Leistung oder Teilleistung besteht. Ist für die Nachbesserung die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich, beginnt die Frist nicht vor dieser Mitwirkung zu laufen. Die zum Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen trägt PBR. Gelingt die Nachbesserung aus von PBR zu vertretenden Gründen nicht binnen angemessener Frist, kann der Auftraggeber den Vertrag rückgängig machen oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Gleiches gilt, wenn die Nachbesserung durch PBR fehlschlägt. Für alle weitergehenden Ansprüche gilt die Haftungseinschränkung.

8.3
Erweist sich, dass Nachbesserungsarbeiten auf vom Auftraggeber zu vertretende Umstände zurückgehen, insbesondere falsche Angaben zur Hardware- und Softwareumgebung, werden hierdurch veranlasste Arbeiten dem Auftraggeber zu den jeweils geltenden Preisen zusätzlich in Rechnung gestellt.

8.4
Alle Gewährleistungsansprüche verjähren sechs Monate ab Eingang des Arbeitsergebnisses beim Auftraggeber sowie Abnahme des Produktes, sofern nicht Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden oder das Gesetz sonst eine längere Gewährleistungsfrist zwingend vorschreibt.

9. Haftungseinschränkung

9.1 PBR  haftet gegenüber dem Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

9.2 Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen. PBR haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden.

9.3 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistung von PBR sind beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie vertraglich vorgesehen verwendet werden kann.
 

9.4 Die Haftungsbeschränkungen gemäß den vorstehenden Klauseln 9.2 und 9.3 gelten nicht für Schäden, die PBR vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat und nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Sie gelten ferner nicht für Schäden, die infolge leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstanden sind, sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.5
Für alle Vermögensschäden durch die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen haftet PBR  bis zu einem Betrag von 500,00 Euro je Kunde. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von PBR auf 2.000,00 Euro jeweils je Schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.

10. Freistellung

10.1 Der Kunde verpflichtet sich, PBR im Innenverhältnis (zwischen PBR und Kunde) von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

11. Datenschutz

11.1 Der Kunde ist hiermit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen ( z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangkennwörter, Up-und Downloads) von PBR während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis.

Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt PBR auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Dienstleistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.

11.2 PBR verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. PBR wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als das PBR gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

11.3
PBR weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass PBR das auf Webservern gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.

12. Vertragsbruch

12.1 Bei einem Verstoß des Kunden gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist PBR zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt.

13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

13.1 Sämtliche Verträge und Geschäfte zwischen PBR und deren Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht, mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die auf anderes Recht verweisen.

13.2
Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz von PBR, aktuell Bergisch Gladbach.

13.3
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf o.g. Verträgen und Geschäften,einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien (PBR und Vollkaufleuten, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts) ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, ist Bergisch Gladbach. PBR kann Klagen auch am Wohn- oder Geschäftsort des Kunden erheben.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.


Bergisch Gladbach, den 01.04.2002

 

Personal- Software -& Unternehmensberatung
Micheline Rose

Ehrenfeld 18 a
51429 Bergisch Gladbach

 

 



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