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Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Personal- Software- & Unternehmensberatung
Micheline Rose
für Warenlieferungen und Dienstleistungen im Bereich der
Computeradministration
1.
Allgemeines
1.1
Die nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) der Personal- Software - &
Unternehmensberatung Micheline Rose, Ehrenfeld 18a, 51429 Bergisch
Gladbach, (im folgenden PBR
genannt) sind Grundlage für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen, die zwischen PBR und deren Kunden bzw. Lieferanten getätigt
werden.
1.2 Entgegenstehenden Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
Abweichungen
von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie
mit PBR ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenanreden
sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit diese
nicht schriftlich von PBR bestätigt wurden.
1.3 Spätestens
mit Annahme eines Angebotes, Gegenzeichnung eines Vertrages, der
Entgegennahme von Ware oder Abnahme einer Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen.
1.4 Für
Folgegeschäfte mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen
Rechts gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann, wenn
sie nicht ausdrücklich erneut in den Vertragsabschluss mit einbezogen
werden.
1.5 Änderungen
der Bedingungen werden bei Dauerschuldverhältnissen dem Kunden jeweils
schriftlich unter Kennzeichnung der geänderten Bestimmungen mitgeteilt
und gelten als Vereinbart, wenn der Kunde das Dauerschuldverhältnis
fortsetzt, ohne innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu wiedersprechen.
1.6
PBR ist berechtigt, die Ansprüche
aus unseren Geschäftsverbindungen an Dritte abzutreten.
2. Angebote, Leistungen und Umfang / Durchführung von Aufträgen
2.1
Unsere Angebote verstehen sich
hinsichtlich der Leistungen, Menge, Lieferfrist, Nebenleistungen und
sonstiger Angaben als freibleibend und unverbindlich.
2.2
Beauftragungen sind für PBR nur
verbindlich, soweit PBR sie bestätigt oder ihnen durch Ausführung des
Auftrages nachkommt.
2.3 Der Umfang der vertraglichen
Leistungen ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Angebot oder Vertrag
und dessen Anlagen.
2.4
Soweit
PBR entgeltfreie Dienste oder Leistungen erbringt, können diese
jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder
Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
2.5 Bei
Dienstleistungsverträgen mit PBR ist der Gegenstand des Auftrages die
Durchführung der vereinbarten Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg. Es
sei denn, im Einzelfall wurde ausdrücklich ein bestimmter Erfolg als
Vertragsgegenstand vereinbart.
2.6
PBR
muss nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen eines Auftrages nicht
akzeptieren. Geschieht dies dennoch, kann PBR mangels anderer
Vereinbarung die zusätzlichen Leistungen nach den jeweils geltenden
Stundensätzen des eingesetzten Personals abrechnen.
2.7
PBR
ist berechtigt, sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen
ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchter und überwachter Erfüllungsgehilfen
zu bedienen. Sofern dies geschieht, werden die Erfüllungsgehilfen nicht
Vertragspartner des Kunden.
3.
Fertigstellungs- und Liefertermine, Teilleistungen
3.1
In
Angeboten, Verträgen oder Korrespondenz genannte Fertigstellungs- oder
Liefertermine sind unverbindlich, wenn die Verbindlichkeit nicht im
Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3.2
PBR haftet nicht für Verzögerungen,
die bei sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind,
insbesondere nicht für unvorhersehbare Verzögerungen wegen höherer
Gewalt, technischer Störungen wie unverschuldetem Geräteausfall oder
Arbeitskämpfen. Im übrigen beschränken sich Ansprüche des
Auftraggebers auf eine der Verzögerung angemessene Minderung des
vereinbarten Preises oder auf Rücktritt vom Vertrag, wenn die
vereinbarte Leistung wegen besonderer Umstände wegen der Verzögerung für
den Auftraggeber keinen Wert hätte, es sei denn, die Verzögerung
beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die allgemeinen
Haftungsbeschränkungen bleiben hiervon unberührt.
3.3 PBR
ist in jedem Fall zu Teilleistungen berechtigt.
4.
Entgelte, Honorare, Preise
4.1
Entgelte
für EDV-Dienstleistungen, speziell in der Betreuung von internen oder
externen Netzwerken und PC-Systemen, sowie in der EDV-Beratung werden
laut aktuellen gültigen Stundensätzen von PBR abgerechnet.
4.2 Änderungen, die durch den
Auftraggeber entstehen und vom ursprünglichen Auftrag und Angebot
abweichen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
4.3
Die von PBR veröffentlichten,
angebotenen oder berechneten Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich
der jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche
Preise werden in Euro berechnet.
5.
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
5.1 Sämtliche
in Rechnung gestellten Beträge sind rein netto sofort zahlbar gestellt.
5.2
Skonto
wird nicht gewährt und in jedem Fall nachbelastet.
5.3 Bei
Zahlungsverzug des Kunden ist PBR berechtigt, Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe zu berechnen. Weitere Ansprüche- auch Nutzungsentschädigungen-
bleiben hiervon unberührt.
5.4 Der Kunde kann nur mit solchen
Ansprüchen aufrechnen, die anerkannt oder rechtskräftig festgestellt
sind.
5.5
Die Zahlung der Rechnung erfolgt
durch Überweisung auf ein Geschäftskonto von PBR oder durch Übersendung
eines auf eine inländische Bank bezogenen Schecks. Weitere
Zahlungsarten, insbesondere Wechsel, Sachgüter, Guthaben oder Abtretung
von Forderungen an Dritte werden nicht akzeptiert.
5.6 Kommt der Kunde für mehr als
10 Tage nach dem in der jeweiligen Rechnung festgelegten Zahlungsziel
mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in
Verzug, kann PBR das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne
Einhaltung einer Frist kündigen oder jede weitere zugesicherte Leistung
einstellen.
5.7 Für Mahnungen wird ein zusätzliches
Entgelt (Mahngebühr) berechnet.
6. Zusatzleistungen, Neben-, Anfahrts-, Reisekosten
6.1
Die Vergabe von Fremdleistungen
(z.B. Softwareeinspielungen, Elektroinstallationen) oder die Vergabe von
Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Installation von
Software, Einrichtung von Software, CDHerstellung) nehmen wir nur
aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen
Namen vor.
6.2 Soweit wir auf Veranlassung
des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergeben,
stellt der Auftraggeber/Verwerter uns von der hieraus resultierenden
Verbindlichkeit frei.
6.3
Die Vergütung von
Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte
Nebenkosten sind durch den Kunden zu erstatten. Vergütung und
Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
6.4 Anfahrtskosten werden zu
unseren regulären Stundensätzen netto zzgl. 0,30 Euro pro Kilometer
berechnet.
6.5 Für
Reisen, die in Abstimmung mit dem Auftraggeber/Verwerter zwecks Durchführung
des Auftragesoder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und
Spesen berechnet.
7.
Eigentumsvorbehalt, Versendungsgefahr
7.1
PBR behält sich das Eigentum an
den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung
aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen
oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchem
Rechtsgrundes, vor.
7.2 Bei
laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der
Saldoforderung. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der
Vorbehaltsware durch PBR, liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz
Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
7.3 Alle
Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der Transport ausführenden
Personen übergeben
worden ist oder zwecks Versendung PBR verlassen hat. PBR versichert
jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser den Wunsch auf
Versicherung der Ware schriftlich äußert.
7.4
Bei
Sendung an PBR trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das
Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei PBR, sowie die
anfallenden Transportkosten.
8.
Gewährleistung
8.1
Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten
Ergebnisse bei Eingang unverzüglich auf Mängel hin zu´untersuchen.
Unterbleibt die unverzügliche Beanstandung offenkundiger Mängel, gilt
die Leistung von PBR als
genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
8.2 Die Gewährleistungsverpflichtung
von PBR beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung binnen angemessener
Frist, die im Regelfall in einer erneuten Durchführung der
beanstandeten Lieferung, Leistung oder Teilleistung besteht. Ist für
die Nachbesserung die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich, beginnt
die Frist nicht vor dieser Mitwirkung zu laufen. Die zum Zwecke der
Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen trägt PBR. Gelingt die
Nachbesserung aus von PBR zu vertretenden Gründen nicht binnen
angemessener Frist, kann der Auftraggeber den Vertrag rückgängig
machen oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Gleiches gilt, wenn
die Nachbesserung durch PBR fehlschlägt. Für alle weitergehenden Ansprüche
gilt die Haftungseinschränkung.
8.3 Erweist
sich, dass Nachbesserungsarbeiten auf vom Auftraggeber zu vertretende
Umstände zurückgehen, insbesondere falsche Angaben zur Hardware- und
Softwareumgebung, werden hierdurch veranlasste Arbeiten dem Auftraggeber
zu den jeweils geltenden Preisen zusätzlich in Rechnung gestellt.
8.4 Alle Gewährleistungsansprüche
verjähren sechs Monate ab Eingang des Arbeitsergebnisses beim
Auftraggeber sowie Abnahme des Produktes, sofern nicht Ansprüche aus
unerlaubter Handlung geltend gemacht werden oder das Gesetz sonst eine längere
Gewährleistungsfrist zwingend vorschreibt.
9.
Haftungseinschränkung
9.1
PBR
haftet gegenüber dem Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund nur
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
9.2 Schadenersatzansprüche
des Kunden aus positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von
Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen. PBR haftet
nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus
Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden.
9.3 Schadensersatzansprüche
des Kunden wegen Verzuges oder Unmöglichkeit der Leistung von PBR sind
beschränkt auf den Wert desjenigen Teiles der Leistung, welcher wegen
der Unmöglichkeit bzw. des Verzuges nicht wie vertraglich vorgesehen
verwendet werden kann.
9.4
Die
Haftungsbeschränkungen gemäß den vorstehenden Klauseln 9.2 und 9.3
gelten nicht für Schäden, die PBR vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt hat und nicht für das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften. Sie gelten ferner nicht für Schäden, die infolge leicht
fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) entstanden sind, sowie für die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
9.5 Für alle Vermögensschäden
durch die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen haftet PBR
bis zu einem Betrag von 500,00 Euro je Kunde. Gegenüber der
Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von PBR auf 2.000,00 Euro
jeweils je Schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die
Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten
sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis
gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze
steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden
vorsätzlich verursacht wurde.
10.
Freistellung
10.1
Der Kunde verpflichtet sich, PBR
im Innenverhältnis (zwischen PBR und Kunde) von allen etwaigen Ansprüchen
Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder
inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten
Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-,
Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
11.
Datenschutz
11.1
Der Kunde ist hiermit
einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere
Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (
z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangkennwörter,
Up-und Downloads) von PBR während der Dauer des Vertragsverhältnisses
gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes,
insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der
Speicherung erklärt er sein Einverständnis.
Die
erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt PBR auch zur Beratung
seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und
zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Dienstleistungen. Der Kunde kann
einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
11.2
PBR
verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den
gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und
unentgeltlich Auskunft zu erteilen. PBR wird weder diese Daten noch den
Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an
Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als das PBR
gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen,
solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte
technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
11.3 PBR weist den Kunden ausdrücklich
darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach
dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden
kann. Der Kunde weiß, dass PBR das auf Webservern gespeicherte
Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des
Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere
Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage,
unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr
zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten
Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
12.
Vertragsbruch
12.1
Bei einem Verstoß des Kunden
gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist PBR zur sofortigen, fristlosen Kündigung berechtigt.
13.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
13.1
Sämtliche Verträge und Geschäfte
zwischen PBR und deren Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen
Recht, mit Ausnahme der Vorschriften des deutschen Rechts, die auf
anderes Recht verweisen.
13.2 Erfüllungsort ist der
jeweilige Sitz von PBR, aktuell Bergisch Gladbach.
13.3 ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf o.g. Verträgen und Geschäften,einschließlich
Scheck- und Wechselklage sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien (PBR
und Vollkaufleuten, sowie juristischen Personen des öffentlichen
Rechts) ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die
Abwicklung oder Beendigung der Geschäftsbeziehung, ist Bergisch
Gladbach. PBR kann Klagen auch am Wohn- oder Geschäftsort des Kunden
erheben.
14. Schlussbestimmungen
14.1
Sollte eine der vorstehenden
Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an
Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst
nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des
gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.
Bergisch Gladbach, den 01.04.2002
Personal-
Software -& Unternehmensberatung
Micheline Rose
Ehrenfeld
18 a
51429 Bergisch Gladbach
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